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1743–1805
Schon früh trat der aus Lucca stammende Boccherini als Cellovirtuose an
die Öffentlichkeit und es war auf einer seiner ausgedehnten und überaus
erfolgreichen Konzertreisen mit dem Geiger Manfredini, als ihm in Paris der spanische
Gesandte riet, sich nach Madrid zu begeben. Das Jahr 1769 wurde so zu einem Schicksalsjahr
für den Musiker – Spanien wurde seine Wahlheimat, der er selbst dann
noch treu blieb, als er 1787 „Hofkompositeur“ König Friedrich
Wilhelm II. von Preußen wurde. Spanisches Kolorit findet sich nun immer wieder
in seinen Werken – bis hin zu unverblümten, brodelnden Folkloreanklängen,
wie etwa im berühmten Fandango seines vierten Gitarrenquintetts.
Vermutlich nach dem Tode des Königs (1797) und somit dem Ende seiner Gehaltszahlungen
hatte Boccherini dieses Quintett ebenso wie die anderen (acht sind erhalten,
mindestens ein weiteres ist verschollen) für den gitarrespielenden Marchese
de Benavente durch Umarbeitungen früherer Werke geschaffen; jedenfalls
erwähnte er in einem Brief an den Verleger Pleyel 1798 „sechs soeben
beendete Gitarrenquintette“ und schrieb ein Jahr später weitere Werke
für diese Besetzung. Leider halfen weder die Zuwendungen des Marchese noch
die anderer Gönner Boccherini dauerhaft, seine finanziell misslich gewordene
Situation zu meistern. Er starb in Madrid trotz aller Erfolge als Musiker in Armut.
Obwohl durch Pariser Veröffentlichungen seiner Werke bekannt geworden, war
Boccherini kein anhaltender Nachruhm gegönnt und bis heute wird seine Musik
zu Unrecht unterschätzt. Dabei sind Boccherinis Kompositionen in jeder Hinsicht
originell und bei aller Verwurzelung im Rokoko geradezu neuartig für ihre Zeit,
was auch die Gitarrenquintette mit ihren prägnanten Themen, ihrer farbigen
Harmonik und ihren fantasievollen Formabläufen aufs Schönste belegen.
In ihrer südländischen Klangpracht, die aber immer auch Raum lässt
für emotionale Tiefe, gehören sie zu den hinreißendsten Schöpfungen
der gesamten Gitarrenliteratur.
Andreas Grün
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