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1743–1805
Schon früh trat der aus Lucca stammende Boccherini als Cellovirtuose an die Öffentlichkeit
und es war auf einer seiner ausgedehnten und überaus erfolgreichen Konzertreisen mit dem
Geiger Manfredini, als ihm in Paris der spanische Gesandte riet, sich nach Madrid zu begeben. Das
Jahr 1769 wurde so zu einem Schicksalsjahr für den Musiker – Spanien wurde seine Wahlheimat,
der er selbst dann noch treu blieb, als er 1787 „Hofkompositeur“ König Friedrich Wilhelm II.
von Preußen wurde. Spanisches Kolorit findet sich nun immer wieder in seinen Werken – bis hin zu
unverblümten, brodelnden Folkloreanklängen, wie etwa im berühmten Fandango seines vierten
Gitarrenquintetts.
Vermutlich nach dem Tode des Königs (1797) und somit dem Ende seiner Gehaltszahlungen hatte
Boccherini dieses Quintett ebenso wie die anderen (acht sind erhalten, mindestens ein weiteres ist
verschollen) für den gitarrespielenden Marchese de Benavente durch Umarbeitungen früherer Werke
geschaffen; jedenfalls erwähnte er in einem Brief an den Verleger Pleyel 1798 „sechs soeben beendete
Gitarrenquintette“ und schrieb ein Jahr später weitere Werke für diese Besetzung. Leider halfen
weder die Zuwendungen des Marchese noch die anderer Gönner Boccherini dauerhaft, seine finanziell
misslich gewordene Situation zu meistern. Er starb in Madrid trotz aller Erfolge als Musiker in Armut.
Obwohl durch Pariser Veröffentlichungen seiner Werke bekannt geworden, war Boccherini kein anhaltender
Nachruhm gegönnt und bis heute wird seine Musik zu Unrecht unterschätzt. Dabei sind Boccherinis
Kompositionen in jeder Hinsicht originell und bei aller Verwurzelung im Rokoko geradezu neuartig für
ihre Zeit, was auch die Gitarrenquintette mit ihren prägnanten Themen, ihrer farbigen Harmonik
und ihren fantasievollen Formabläufen aufs Schönste belegen. In ihrer südländischen
Klangpracht, die aber immer auch Raum lässt für emotionale Tiefe, gehören sie zu den
hinreißendsten Schöpfungen der gesamten Gitarrenliteratur.
Andreas Grün